Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

ArbeitszeugnisÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung ausländischer Arbeitszeugnisse ins Deutsche – für Bewerbungen, Berufserfahrung, Behörden, Anerkennungsverfahren und weitere offizielle Angelegenheiten in Deutschland.

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Ausländisches Arbeitszeugnis für eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland

Beglaubigt & professionell

Für Arbeitgeber, Behörden, Gerichte und weitere offizielle Stellen.

Zeugnissprache verstanden

Bewertungen aus Leistungs- und Verhaltensbeurteilung präzise und sinngemäß übertragen.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & sicher

Berufliche und persönliche Informationen werden diskret behandelt.

Was enthält ein Arbeitszeugnis?

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 109 der Gewerbeordnung (GewO) einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Dabei unterscheidet das Gesetz zwei Arten: Das einfache Zeugnis enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis geht darüber hinaus und bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten während des Beschäftigungsverhältnisses. Für die Erstellung gilt nach § 109 Abs. 2 GewO ein Klarheits- und Wohlwollensgebot: Das Zeugnis muss verständlich formuliert sein und darf keine verschlüsselten Formulierungen enthalten, die eine andere als die erkennbare Aussage treffen.

In der Praxis hat sich dafür eine weitgehend standardisierte Zeugnissprache mit gestuften Formulierungen entwickelt, die von deutschen Personalabteilungen entsprechend eingeordnet wird. Bei der Übersetzung eines ausländischen Arbeitszeugnisses ins Deutsche kommt es deshalb besonders darauf an, die tatsächliche Aussage des Originals zu erfassen, statt sie unreflektiert in deutsche Standardformulierungen zu übertragen. Eine beglaubigte Übersetzung gibt stets den Inhalt des vorliegenden Dokuments wieder; eine eigene Bewertung der beruflichen Qualifikation ist damit nicht verbunden.

Typische Verwendungszwecke

Bewerbungen bei deutschen Arbeitgebern
Nachweis bisheriger Berufserfahrung
Fachkräfteeinwanderung & Aufenthaltsverfahren
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Vorlage bei Behörden, Kammern oder Gerichten
Blaue Karte EU und weitere Visumverfahren

Welche beruflichen Nachweise sind möglich?

Einfache Arbeitszeugnisse (Art und Dauer der Tätigkeit)
Qualifizierte Arbeitszeugnisse mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung
Zwischenzeugnisse während eines laufenden Arbeitsverhältnisses
Arbeitsbescheinigungen und Tätigkeitsnachweise
Referenzschreiben ausländischer Arbeitgeber
Elektronisch signierte Zeugnisse (seit 2025 zulässig)

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungArbeitszeugnis

Ein ausländisches Arbeitszeugnis enthält häufig wichtige Informationen über Aufgaben, berufliche Leistungen und das Verhalten während des Beschäftigungsverhältnisses. Bei der Übersetzung achten wir darauf, diese Inhalte verständlich und sinngemäß ins Deutsche zu übertragen, damit die Aussagen des Originals auch im deutschen Kontext klar nachvollziehbar bleiben.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Einfache und qualifizierte Zeugnisse
Für offizielle Verfahren geeignet

Aufbau eines qualifizierten Zeugnisses

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt im Original meist einem festen Aufbau. Bei der Übersetzung wird dieser Aufbau nachvollziehbar wiedergegeben:

1

Einleitung

Persönliche Daten, Position sowie Beginn und Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

2

Tätigkeitsbeschreibung

Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten und wesentliche Projekte während der Beschäftigung.

3

Leistungsbeurteilung

Bewertung von Arbeitsweise, Fachwissen und Erfolgen – im Original oft in feststehenden Notenstufen formuliert.

4

Verhaltensbeurteilung

Einschätzung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen sowie Kunden.

5

Schlussteil

Grund der Beendigung sowie gegebenenfalls Dank- und Zukunftsformel.

So läuft die Übersetzung ab

01

Dokument senden

Senden Sie uns einen Scan oder ein gut lesbares Foto Ihres Arbeitszeugnisses.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der beglaubigten Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung bequem per E-Mail und Post.

Häufige Fragen

Fragen zur Übersetzung von Arbeitszeugnissen

Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis?

Nach § 109 GewO enthält ein einfaches Zeugnis lediglich Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis geht darüber hinaus und bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten während des Beschäftigungsverhältnisses. Bei der Übersetzung wird deutlich gemacht, um welche Zeugnisart es sich im Original handelt.

Was bedeutet die sogenannte Zeugnissprache?

In Deutschland hat sich für Leistungs- und Verhaltensbeurteilungen ein weitgehend standardisierter Formulierungsstil mit fünf Notenstufen etabliert, von „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ bis „bemüht“. Bei einer Übersetzung ins Deutsche prüfen wir sorgfältig, welche Aussage das fremdsprachige Original tatsächlich trifft, damit keine ungewollte Bewertung entsteht, die im Original nicht vorhanden war.

Muss ein übersetztes Arbeitszeugnis dem deutschen Wohlwollensgebot entsprechen?

Das Wohlwollens- und Klarheitsgebot aus § 109 Abs. 2 GewO richtet sich an deutsche Arbeitgeber bei der Zeugniserstellung. Bei einer Übersetzung geht es dagegen darum, den Inhalt des vorhandenen ausländischen Dokuments wahrheitsgetreu wiederzugeben – nicht darum, das Original inhaltlich zu verändern.

Wird auch ein Zwischenzeugnis übersetzt?

Ja. Zwischenzeugnisse, die während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, können ebenso beglaubigt übersetzt werden wie Endzeugnisse.

Wird die beglaubigte Übersetzung für Anerkennungsverfahren akzeptiert?

Beglaubigte Übersetzungen ermächtigter Übersetzer werden von deutschen Behörden, Kammern und Anerkennungsstellen grundsätzlich als Nachweis anerkannt. Welche weiteren Unterlagen für ein konkretes Anerkennungsverfahren erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Beruf und der zuständigen Stelle ab.

Können auch elektronisch signierte Arbeitszeugnisse übersetzt werden?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 können Arbeitszeugnisse in Deutschland mit qualifizierter elektronischer Signatur ausgestellt werden. Elektronisch signierte oder digitale Originale können ebenfalls zur Übersetzung eingereicht werden.

Wie lange dauert die Übersetzung eines Arbeitszeugnisses?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und der Sprache des Dokuments ab. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen nennen wir Ihnen einen konkreten Liefertermin im individuellen Angebot.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihr Arbeitszeugnis beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.

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