Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

RentenbescheidÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Rentenbescheiden und Versicherungsverläufen – für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten und weitere sozialrechtliche Verfahren.

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Rentenbescheid für eine beglaubigte Übersetzung

Beglaubigt & sorgfältig

Für die Deutsche Rentenversicherung und ausländische Träger.

Zeiten & Beträge präzise

Versicherungszeiten, Entgeltpunkte und Beträge originalgetreu übertragen.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & diskret

Persönliche und finanzielle Angaben werden vertraulich behandelt.

Warum Versicherungszeiten aus mehreren Ländern zählen

Wer in mehreren Ländern gearbeitet hat, verliert dadurch nicht automatisch Ansprüche: Nach Art. 52 der EU-Verordnung 883/2004 werden Versicherungszeiten in mehreren Mitgliedstaaten für die Erfüllung von Wartezeiten zusammengerechnet. Jeder beteiligte Staat berechnet anschließend einen theoretischen Gesamtbetrag, als wären alle Zeiten dort zurückgelegt worden, und zahlt davon nur den Anteil, der dem Verhältnis der tatsächlich im jeweiligen Land zurückgelegten Versicherungszeiten zur Gesamtzeit entspricht. Für dieses Verfahren müssen ausländische Versicherungsverläufe und Bescheide der Deutschen Rentenversicherung verständlich vorliegen.

Die Höhe einer deutschen Rente selbst ergibt sich nach § 64 SGB VI aus den persönlichen Entgeltpunkten, multipliziert mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Entgeltpunkte werden für jedes Beitragsjahr danach bemessen, wie sich das eigene Einkommen zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten verhält – ein Jahr mit genau durchschnittlichem Einkommen ergibt exakt einen Entgeltpunkt.

Zu unterscheiden ist außerdem zwischen der unverbindlichen Renteninformation oder Rentenauskunft, die lediglich eine Prognose darstellt, und dem eigentlichen Rentenbescheid als verbindlichem Verwaltungsakt, gegen den innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden kann.

Typische Verwendungszwecke

Zusammenrechnung von Versicherungszeiten aus mehreren Ländern
Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung
Vorlage bei ausländischen Rentenversicherungsträgern
Einkommensnachweis bei Behörden und Banken
Sozialrechtliche und familienrechtliche Verfahren
Weitere offizielle Verfahren

Welche Dokumente können übersetzt werden?

Ausländische Rentenbescheide und Versicherungsverläufe
Deutsche Rentenbescheide zur Vorlage im Ausland
Renteninformationen und Rentenauskünfte
Bescheinigungen über Versicherungszeiten

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungRentenbescheid

Wir übertragen Rentenbescheide und Versicherungsverläufe sorgfältig und vollständig in die benötigte Zielsprache.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Entgeltpunkte und Zeiten originalgetreu
Für offizielle Verfahren geeignet

Rentenrecht im Überblick

Rentenformel, § 64 SGB VI

Die monatliche Rente ergibt sich aus persönlichen Entgeltpunkten multipliziert mit Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert – Entgeltpunkte spiegeln dabei das Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen wider.

Zusammenrechnung nach EU-Recht

Bei Versicherungszeiten in mehreren EU-Staaten wird nach Art. 52 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ein theoretischer Gesamtbetrag ermittelt und anteilig nach dem Verhältnis der deutschen zu den gesamten Versicherungszeiten aufgeteilt.

Rentenbescheid vs. Renteninformation

Anders als die unverbindliche Renteninformation ist der Rentenbescheid ein verbindlicher Verwaltungsakt, gegen den innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden kann.

So läuft die Übersetzung ab

01

Dokument senden

Senden Sie uns Ihren Rentenbescheid als Scan oder digitale Datei.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der sorgfältigen Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung digital und auf Wunsch per Post.

Häufige Fragen zum Rentenbescheid

Warum werden ausländische Versicherungszeiten für eine deutsche Rente überhaupt berücksichtigt?

Nach der EU-Verordnung 883/2004 werden Versicherungszeiten in mehreren EU-Mitgliedstaaten für die Erfüllung von Wartezeiten zusammengerechnet. Jeder Staat zahlt anschließend nur den Teil der Rente, der dem Verhältnis der dort tatsächlich zurückgelegten Versicherungszeiten entspricht.

Wie wird die Höhe einer deutschen Rente berechnet?

Nach § 64 SGB VI ergibt sich die monatliche Rente aus den persönlichen Entgeltpunkten, multipliziert mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Entgeltpunkte werden für jedes Beitragsjahr danach bemessen, wie sich das eigene Einkommen zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten verhält.

Was ist der Unterschied zwischen einem Rentenbescheid und einer Renteninformation?

Eine Renteninformation oder Rentenauskunft ist eine unverbindliche Prognose der voraussichtlichen Rente. Der Rentenbescheid ist dagegen ein verbindlicher Verwaltungsakt über eine tatsächlich bewilligte Rente.

Innerhalb welcher Frist kann ich gegen einen Rentenbescheid Widerspruch einlegen?

Gegen einen Rentenbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Übersetzen Sie auch ausländische Versicherungsverläufe?

Ja. Ausländische Versicherungsverläufe und Bescheinigungen über Beitragszeiten werden ebenfalls übersetzt, etwa für die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung.

Wird auch ein deutscher Rentenbescheid für das Ausland übersetzt?

Ja. Häufig wird ein deutscher Rentenbescheid für ausländische Behörden, Banken oder Rentenversicherungsträger übersetzt.

Werden Entgeltpunkte und Beträge originalgetreu übernommen?

Ja. Entgeltpunkte, Versicherungszeiten und Beträge werden vollständig und originalgetreu übertragen, ohne eigene Neuberechnung vorzunehmen.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihren Rentenbescheid beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.

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