BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
HeiratsurkundeÜbersetzung
Beglaubigte Übersetzung ausländischer Heiratsurkunden ins Deutsche – für Standesämter, Nachbeurkundung, Aufenthalt, Familiennachzug, Einbürgerung und weitere personenstandsrechtliche Angelegenheiten in Deutschland.
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Beglaubigt & anerkannt
Für Behörden, Standesämter und offizielle Stellen.
Für Nachbeurkundung geeignet
Übersetzung passend zu den Anforderungen deutscher Standesämter.
Deutschlandweit
Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.
Vertraulich & sicher
Ihre persönlichen Dokumente werden diskret behandelt.
Welche Informationen enthält eine Heiratsurkunde?
Eine Heiratsurkunde dokumentiert die Eheschließung zweier Personen und dient als offizieller Nachweis des bestehenden Familienstands. Je nach Land und Urkundenart können darin beispielsweise die Namen der Ehepartner einschließlich Geburtsname, das Datum und der Ort der Eheschließung, die ausstellende Personenstandsbehörde sowie ein gegebenenfalls gewählter gemeinsamer Ehename enthalten sein. Bei ausländischen Urkunden können Aufbau, Bezeichnungen und rechtliche Hinweise deutlich von deutschen Personenstandsurkunden abweichen.
Nach deutschem Recht gilt für im Ausland geschlossene Ehen grundsätzlich das Ortsformprinzip: Eine Ehe ist in Deutschland gültig, wenn sie nach dem am Eheschließungsort geltenden Recht wirksam geschlossen wurde (Art. 13 EGBGB). Eine gesonderte Anerkennung ist dafür nicht zwingend erforderlich. Möchten Sie jedoch künftig eine deutsche Eheurkunde erhalten, kann eine sogenannte Nachbeurkundung beim zuständigen Standesamt sinnvoll sein.
Für die Vorlage bei Standesämtern, Ausländerbehörden, Einbürgerungsbehörden oder anderen öffentlichen Stellen wird für fremdsprachige Heiratsurkunden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung verlangt. Bei der Übersetzung werden Namen, Personenstandsdaten, Datums- und Ortsangaben, Register- und Urkundendaten sowie ein vermerkter Ehename sorgfältig und einheitlich übertragen. Wir bearbeiten Heiratsurkunden aus unterschiedlichen Ländern und Ausgangssprachen und richten die Übersetzung nach dem vorgesehenen Verwendungszweck in Deutschland aus.
Wann kann eine Heiratsurkunde Übersetzung erforderlich sein?
Welche Dokumente rund um die Eheschließung können übersetzt werden?
Unsere Leistung
Beglaubigte ÜbersetzungHeiratsurkunde
Wir übertragen ausländische Heiratsurkunden sorgfältig und vollständig in die benötigte Zielsprache. Die beglaubigte Übersetzung kann für die Vorlage bei deutschen Behörden und anderen offiziellen Stellen vorbereitet werden.
Nachbeurkundung und Anerkennung in Deutschland
Ortsformprinzip
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland grundsätzlich gültig, wenn sie nach dem am Ort der Eheschließung geltenden Recht wirksam zustande kam (Art. 13 EGBGB).
Keine Pflicht, aber Vorteil
Eine Nachbeurkundung im deutschen Eheregister nach § 34 PStG ist nicht verpflichtend. Sie ermöglicht jedoch, künftig eine deutsche Eheurkunde zu erhalten, ohne die ausländische Urkunde erneut übersetzen zu lassen.
Melderegister ist Pflicht
Unabhängig von einer Nachbeurkundung muss die Eheschließung in jedem Fall beim Bürgeramt im Melderegister eingetragen werden.
So läuft die Heiratsurkunde Übersetzung ab
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Fertige Übersetzung
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Häufige Fragen
Fragen zur Übersetzung von Heiratsurkunden
Wird eine im Ausland geschlossene Ehe automatisch in Deutschland anerkannt?
Grundsätzlich ja. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig, wenn sie nach dem am Eheschließungsort geltenden Recht wirksam zustande kam (Ortsformprinzip, Art. 13 EGBGB). Eine gesonderte Anerkennung durch eine deutsche Behörde ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.
Was ist eine Nachbeurkundung und ist sie verpflichtend?
Bei der Nachbeurkundung nach § 34 PStG wird eine im Ausland geschlossene Ehe nachträglich in ein deutsches Eheregister eingetragen. Sie ist nicht verpflichtend, kann aber vorteilhaft sein, da das Standesamt danach jederzeit eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann, ohne dass die ausländische Urkunde erneut übersetzt werden muss.
Muss meine Eheschließung trotzdem irgendwo in Deutschland eingetragen werden?
Ja. Unabhängig von einer Nachbeurkundung ist die Eintragung der Eheschließung im Melderegister beim zuständigen Bürgeramt in jedem Fall vorgeschrieben.
Benötige ich zusätzlich zur Übersetzung eine Apostille oder Legalisation?
Das hängt vom Ausstellungsland ab. Bei Urkunden aus vielen Ländern verlangen deutsche Behörden zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Apostille oder Legalisation (Überbeglaubigung) des Originaldokuments. Wir beraten Sie dazu individuell.
Wird auch eine religiöse Eheurkunde wie eine Nikahnama übersetzt?
Ja, sofern das Dokument eine Eheschließung mit ziviler beziehungsweise staatlicher Registrierung bescheinigt. Ob ein religiöses Dokument für ein konkretes Verfahren ausreicht, entscheidet die zuständige deutsche Behörde im Einzelfall.
Was passiert mit dem in der Heiratsurkunde eingetragenen Ehenamen?
Ist in der ausländischen Heiratsurkunde ein gemeinsamer Familienname (Ehename) vermerkt, kann dieser bei entsprechender rechtlicher Übereinstimmung von deutschen Standesämtern anerkannt werden. Bei der Übersetzung wird der eingetragene Name genau wiedergegeben.
Werden auch der Geburtsname und frühere Namen korrekt übersetzt?
Ja. Geburtsname, aktueller Name und gegebenenfalls in der Urkunde vermerkte frühere Namen werden sorgfältig und einheitlich übertragen, da diese Angaben für die Personenstandsführung in Deutschland relevant sind.
Welche Dateiformate kann ich übermitteln?
Sie können Ihre Heiratsurkunde beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.
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