Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

GeschäftsberichtÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Geschäfts- und Jahresberichten – für Investoren, Banken, Behörden und internationale Geschäftsbeziehungen in Deutschland und im Ausland.

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Geschäftsbericht für eine beglaubigte Übersetzung

Beglaubigt & anerkannt

Für Investoren, Banken, Behörden und Geschäftspartner.

Rechnungslegung präzise

Bilanz, Anhang und Lagebericht fachlich korrekt übertragen.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & diskret

Unternehmenszahlen werden vertraulich behandelt.

Warum ein Jahresabschluss auf Deutsch vorliegen muss

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften anhand von Bilanzsumme, Umsatz und Beschäftigtenzahl in kleine, mittelgroße und große Gesellschaften eingeteilt – davon hängt ab, welche Unterlagen offengelegt werden müssen. Börsennotierte und andere kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten nach § 264d HGB unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe stets als groß und unterliegen den strengsten Anforderungen. Nach § 325 HGB ist der festgestellte Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag beim Bundesanzeiger einzureichen – und zwar ausdrücklich in deutscher Sprache. Liegen die zugrunde liegenden Unterlagen in einer anderen Sprache vor, etwa bei einer ausländischen Muttergesellschaft, ist eine Übersetzung erforderlich.

Eine weitere Besonderheit betrifft kapitalmarktorientierte Konzerne: Nach § 315e HGB müssen sie ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufstellen, während der Einzelabschluss meist weiterhin nach deutschem Handelsrecht erfolgt. Beide Systeme verwenden für vergleichbare Sachverhalte teils unterschiedliche Begriffe, was bei der Übersetzung besondere fachliche Sorgfalt erfordert.

Selbstverständlich übersetzen wir auch ausländische Geschäftsberichte und Annual Reports ins Deutsche, etwa für deutsche Tochtergesellschaften, Banken oder Behörden.

Typische Verwendungszwecke

Information ausländischer Investoren und Geschäftspartner
Offenlegungspflicht beim Bundesanzeiger
Gründung oder Prüfung deutscher Tochtergesellschaften
Banken- und Finanzierungsgespräche
Due-Diligence-Prüfungen bei Unternehmenskäufen
Weitere wirtschaftliche und behördliche Verfahren

Welche Dokumente können übersetzt werden?

Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
Lageberichte und Konzernlageberichte
Konzernabschlüsse nach HGB oder IFRS
Ausländische Annual Reports und Geschäftsberichte

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungGeschäftsbericht

Wir übertragen Geschäfts- und Jahresberichte sorgfältig und vollständig in die benötigte Zielsprache – für Investoren, Banken, Behörden und Geschäftspartner.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
HGB- und IFRS-Terminologie beachtet
Für offizielle Verfahren geeignet

Rechnungslegung im Überblick

Größenklassen, § 267 HGB

Kapitalgesellschaften werden nach der 2-von-3-Merkmal-Regel als klein, mittelgroß oder groß eingestuft; davon hängt ab, welche Unterlagen offengelegt werden müssen.

Offenlegungspflicht, § 325 HGB

Der Jahresabschluss ist spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag beim Bundesanzeiger einzureichen – ausdrücklich in deutscher Sprache.

IFRS für kapitalmarktorientierte Konzerne, § 315e HGB

Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen ihren Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufstellen, während der Einzelabschluss meist weiterhin nach HGB erfolgt.

So läuft die Übersetzung ab

01

Dokument senden

Senden Sie uns Ihren Geschäftsbericht als Scan oder digitale Datei.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der sorgfältigen Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung digital und auf Wunsch per Post.

Häufige Fragen zum Geschäftsbericht

Warum muss ein Jahresabschluss in Deutschland auf Deutsch offengelegt werden?

Nach § 325 Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss ausdrücklich in deutscher Sprache beim Bundesanzeiger einzureichen. Liegen die zugrunde liegenden Unterlagen in einer anderen Sprache vor, ist eine Übersetzung erforderlich.

Welche Unterlagen muss ein Unternehmen offenlegen?

Das hängt von der Größenklasse nach § 267 HGB ab: Kleinstkapitalgesellschaften müssen nur eine verkürzte Bilanz vorlegen, kleine Gesellschaften Bilanz und Anhang ohne Gewinn- und Verlustrechnung, mittelgroße zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Lagebericht, und große Gesellschaften die vollständigen Unterlagen einschließlich Prüfungsbericht.

Was bedeutet kapitalmarktorientiert und warum ist das wichtig?

Nach § 264d HGB gelten börsennotierte und andere kapitalmarktorientierte Unternehmen unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe stets als große Kapitalgesellschaft und unterliegen den strengsten Offenlegungs- und Prüfungspflichten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Abschluss nach HGB und einem nach IFRS?

Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen ihren Konzernabschluss nach § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufstellen, während der Einzelabschluss in der Regel weiterhin nach deutschem Handelsrecht erfolgt. Beide Systeme verwenden teils unterschiedliche Begriffe für vergleichbare Sachverhalte, was bei der Übersetzung besondere Sorgfalt erfordert.

Übersetzen Sie auch ausländische Annual Reports ins Deutsche?

Ja. Ausländische Geschäftsberichte und Jahresabschlüsse werden ebenfalls übersetzt, etwa für deutsche Tochtergesellschaften, Banken oder Behörden.

Wird auch der Lagebericht mit übersetzt, nicht nur die Zahlen?

Ja. Der Lagebericht mit Angaben zu Geschäftsverlauf, Lage und Risiken des Unternehmens wird vollständig in die Übersetzung aufgenommen.

Innerhalb welcher Frist muss ein Jahresabschluss offengelegt werden?

Spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag des betreffenden Geschäftsjahres.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihren Geschäftsbericht beispielsweise als PDF, DOC, DOCX, XLS oder XLSX übermitteln.

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