Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

GerichtsurteileÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Gerichtsurteilen, Beschlüssen und gerichtlichen Vergleichen – mit Schwerpunkt auf Übersetzungen deutscher Entscheidungen für die Zustellung und Vollstreckung im Ausland.

Kostenloses Angebot anfragen
Gerichtsurteil für eine beglaubigte Übersetzung ins Ausland

Beglaubigt & anerkannt

Für ausländische Gerichte, Behörden und Vollstreckungsverfahren.

Deutsch in andere Sprachen

Schwerpunkt auf Übersetzungen deutscher Urteile und Beschlüsse für das Ausland.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & sicher

Verfahrensdaten und persönliche Angaben werden diskret behandelt.

Warum deutsche Urteile im Ausland und für Menschen in Deutschland übersetzt werden

Gerichtsurteile können in unterschiedlichen Situationen eine Übersetzung erforderlich machen. Häufig geht es darum, ein in Deutschland ergangenes Urteil, einen Beschluss oder einen gerichtlichen Vergleich im Ausland zu verwenden, etwa für eine Zustellung, ein Anerkennungsverfahren oder eine Vollstreckung. Eine Übersetzung kann aber auch für Menschen wichtig sein, die in Deutschland leben und Deutsch nicht oder nur eingeschränkt verstehen. Wenn sie selbst von einem Gerichtsverfahren betroffen sind, kann eine Übersetzung dabei helfen, den Inhalt eines Urteils, eines Beschlusses oder anderer gerichtlicher Unterlagen nachvollziehen zu können. Je nach Situation können solche Übersetzungen auch für die Vorlage bei Behörden, Gerichten oder anderen Institutionen benötigt werden.

Auch bei grenzüberschreitenden Verfahren innerhalb der Europäischen Union können Übersetzungen eine wichtige Rolle spielen. Je nach Verfahren und den geltenden Vorschriften kann eine Übersetzung erforderlich sein, damit ein gerichtliches Dokument ordnungsgemäß zugestellt oder in einem anderen Land verwendet werden kann. Bei der Übersetzung eines Gerichtsurteils werden nicht nur die eigentlichen Entscheidungsgründe und der Urteilstenor berücksichtigt. Auch Rechtskraftvermerke, Vollstreckbarkeitsvermerke und gegebenenfalls weitere Bescheinigungen oder Anlagen sollten vollständig und sorgfältig übertragen werden.

Ebenso können ausländische Gerichtsurteile ins Deutsche übersetzt werden, wenn sie beispielsweise für ein Verfahren in Deutschland, ein Anerkennungsverfahren oder die Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden.

Wann kann eine Urteilsübersetzung erforderlich sein?

Zustellung deutscher Klagen und Urteile im Ausland
Vollstreckung deutscher Urteile in der EU
Vollstreckung deutscher Urteile in Drittstaaten
Anerkennung ausländischer Urteile in Deutschland
Familienrechtliche Verfahren mit Auslandsbezug
Aufenthalts- und einwanderungsrechtliche Verfahren
Vorlage bei ausländischen Behörden
Weitere grenzüberschreitende Rechtsverfahren

Welche gerichtlichen Dokumente können übersetzt werden?

Urteile deutscher Gerichte
Beschlüsse und einstweilige Verfügungen
Gerichtliche Vergleiche
Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbescheinigungen
Bescheinigungen nach Art. 53 EuGVVO (Anhang I)
Ausländische Urteile zur Übersetzung ins Deutsche

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungGerichtsurteile

Wir übertragen Urteile, Beschlüsse und Vergleiche sorgfältig und vollständig in die benötigte Zielsprache. Die beglaubigte Übersetzung kann für die Zustellung, Vollstreckung oder Anerkennung im In- und Ausland vorbereitet werden.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Deutsch ↔ zahlreiche Zielsprachen
Für grenzüberschreitende Verfahren geeignet

Rechtsrahmen für Zustellung und Vollstreckung

EuGVVO (Brüssel Ia-Verordnung)

Innerhalb der EU können deutsche Urteile seit 2015 ohne gesondertes Vollstreckbarerklärungsverfahren direkt vollstreckt werden. Verlangt der Schuldner eine Übersetzung des Urteils, ist die Vollstreckung bis zu deren Zustellung auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt (Art. 43 Abs. 2 EuGVVO).

EuZVO (Zustellungsverordnung)

Bei der Zustellung deutscher Schriftstücke im EU-Ausland kann der Empfänger die Annahme innerhalb von zwei Wochen verweigern, wenn keine Übersetzung in eine für ihn verständliche oder die dortige Amtssprache beiliegt (Art. 8 EuZVO).

Haager Zustellungsübereinkommen

Für die Zustellung in Nicht-EU-Staaten gilt häufig das Haager Zustellungsübereinkommen, das ebenfalls eine Übersetzung in die Sprache des Empfangsstaats vorsieht oder empfiehlt.

So läuft die Urteilsübersetzung ab

01

Dokument senden

Senden Sie uns das Urteil, den Beschluss oder die Bescheinigung als Scan oder Foto.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Zielsprache und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der beglaubigten Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung bequem per E-Mail und Post.

Häufige Fragen

Fragen zur Übersetzung von Gerichtsurteilen

Muss ich ein deutsches Urteil für die Zustellung im EU-Ausland übersetzen lassen?

Zwingend vorgeschrieben ist eine Übersetzung nach der EuZVO nicht. Der Empfänger kann die Annahme jedoch innerhalb von zwei Wochen verweigern, wenn das Schriftstück nicht in einer für ihn verständlichen Sprache oder der Amtssprache des Empfangsstaats abgefasst ist. Eine Übersetzung vermeidet dieses Risiko und beschleunigt das Verfahren.

Was passiert, wenn der Empfänger die Annahme ohne Übersetzung verweigert?

Die Zustellung ist dann zunächst schwebend unwirksam. Sie kann geheilt werden, indem das Dokument zusammen mit einer Übersetzung erneut zugestellt wird.

Benötige ich für die Vollstreckung eines deutschen Urteils in der EU eine Übersetzung?

Nach der Brüssel Ia-Verordnung ist ein gesondertes Vollstreckbarerklärungsverfahren nicht mehr erforderlich. Der Schuldner kann jedoch eine Übersetzung des Urteils verlangen; bis diese zugestellt ist, bleibt die Vollstreckung auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt.

Was ist die Bescheinigung nach Art. 53 EuGVVO?

Es handelt sich um ein standardisiertes Formblatt (Anhang I der EuGVVO), das vom Ursprungsgericht ausgestellt wird und die Vollstreckbarkeit des Urteils in anderen EU-Mitgliedstaaten bestätigt. Auch diese Bescheinigung kann bei Bedarf übersetzt werden.

Gilt für die Zustellung in Nicht-EU-Staaten dasselbe Verfahren?

Nein. Außerhalb der EU kommt häufig das Haager Zustellungsübereinkommen zur Anwendung, das eigene Anforderungen an Übersetzungen stellt. Wir beraten Sie gerne zum jeweiligen Empfangsstaat.

Übersetzen Sie auch ausländische Gerichtsurteile ins Deutsche?

Ja. Neben Übersetzungen aus dem Deutschen in andere Sprachen übersetzen wir auch ausländische Urteile ins Deutsche, etwa für Anerkennungsverfahren oder die Vorlage bei deutschen Behörden.

Wird auch der Rechtskraftvermerk mitübersetzt?

Ja. Ein vorhandener Rechtskraft- oder Vollstreckbarkeitsvermerk wird zusammen mit dem Urteil übersetzt, da er für die Verwendung im Ausland häufig von Bedeutung ist.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihr Dokument beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.

Gerichtsurteil übersetzen lassen

Senden Sie uns Ihr Urteil, Ihren Beschluss oder Ihre Bescheinigung und erhalten Sie ein individuelles Angebot für die beglaubigte Übersetzung.

Jetzt Angebot anfragen

🔒 Ihre Daten sind bei uns sicher.

Ermächtigte Übersetzer

Öffentlich bestellt & vereidigt

Professionelle Qualität

Für offizielle Verfahren

Faire Preise

Transparent & nachvollziehbar

Persönlicher Service

Schnell & direkt erreichbar

Passende Übersetzungen

Weitere passende Leistungen und Übersetzungen finden Sie hier.