BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
FührerscheinÜbersetzung
Beglaubigte Übersetzung ausländischer Führerscheine ins Deutsche – für Führerscheinstellen, die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis und weitere offizielle Verfahren in Deutschland.
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Beglaubigt & anerkannt
Für Führerscheinstellen, Behörden und offizielle Stellen.
Für die Umschreibung geeignet
Übersetzung durch beeidigte Übersetzer, wie von Führerscheinstellen gefordert.
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Übersetzung und Umschreibung – zwei getrennte Schritte
Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, unterliegt ab diesem Zeitpunkt dem deutschen Fahrerlaubnisrecht. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden dabei drei Gruppen von Ausstellungsstaaten unterschieden: Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten bleiben unbeschränkt gültig. Führerscheine aus den in Anlage 11 der FeV gelisteten Staaten sowie aus sonstigen Drittstaaten berechtigen ab dem Tag der Wohnsitznahme noch sechs Monate zum Fahren; danach ist eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich. Bei Anlage-11-Staaten ist diese Umschreibung häufig ganz oder teilweise prüfungsfrei möglich, bei sonstigen Drittstaaten ist in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung vorgeschrieben.
Eine beglaubigte Übersetzung ersetzt die Umschreibung nicht, sondern ist eines der Dokumente, das für das Umschreibungsverfahren bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht wird. Häufig wird dabei ausdrücklich eine Übersetzung durch einen öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer verlangt. Ebenso wenig ersetzt ein internationaler Führerschein (IDP) diese Übersetzung: Er ist ein eigenständiges Zusatzdokument, das den nationalen Führerschein nicht ersetzt und für eine dauerhafte Wohnsitznahme in Deutschland in der Regel nicht ausreicht.
Bei der Übersetzung werden unter anderem die eingetragenen Führerscheinklassen, Ausstellungs- und Ablaufdaten, die ausstellende Behörde sowie eventuell vermerkte Schlüsselzahlen und Beschränkungen sorgfältig übertragen. Eine Zuordnung ausländischer Klassenbezeichnungen zu deutschen oder europäischen Führerscheinklassen nimmt dabei ausschließlich die zuständige Führerscheinstelle vor.
Wann kann eine Führerschein Übersetzung erforderlich sein?
Drei Ländergruppen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung
EU- und EWR-Staaten
Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten bleiben in Deutschland unbeschränkt gültig. Eine Umschreibung ist bei Wohnsitznahme grundsätzlich nicht erforderlich.
Anlage-11-Staaten
Führerscheine aus den in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung gelisteten Staaten berechtigen nach Wohnsitznahme sechs Monate zum Fahren. Die anschließende Umschreibung ist meist ganz oder teilweise prüfungsfrei möglich.
Sonstige Drittstaaten
Führerscheine aus allen übrigen Staaten berechtigen ebenfalls sechs Monate ab Wohnsitznahme zum Fahren. Für die Umschreibung ist in der Regel eine theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Unsere Leistung
Beglaubigte ÜbersetzungFührerschein
Ihr ausländischer Führerschein wird fachgerecht ins Deutsche übertragen und in beglaubigter Form für die Vorlage bei der zuständigen Führerscheinstelle aufbereitet.
Die Sechs-Monats-Frist im Blick behalten
Ab der Wohnsitznahme in Deutschland bleibt ein ausländischer Führerschein aus Anlage-11- oder Drittstaaten in der Regel sechs Monate gültig. Wer nach Ablauf dieser Frist ohne umgeschriebene Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat. Es empfiehlt sich daher, die Übersetzung frühzeitig einzuholen und die Umschreibung zeitnah zu beantragen.
So läuft die Führerschein Übersetzung ab
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Häufige Fragen
Fragen zur Übersetzung des Führerscheins
Ersetzt eine Übersetzung die Umschreibung meines Führerscheins?
Nein. Die beglaubigte Übersetzung ist ein Dokument, das bei der Umschreibung als Nachweis für die zuständige Führerscheinstelle eingereicht wird. Die eigentliche Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis ist ein gesondertes behördliches Verfahren.
Wie lange darf ich mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?
Bei Führerscheinen aus Staaten der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung sowie aus sonstigen Drittstaaten besteht die Fahrberechtigung sechs Monate ab dem Tag der Wohnsitznahme in Deutschland. Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten bleiben dagegen unbeschränkt gültig.
Was passiert, wenn ich nach Ablauf der sechs Monate ohne Umschreibung weiterfahre?
Das Fahren nach Ablauf der Frist ohne gültige deutsche Fahrerlaubnis gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist eine Straftat. Es empfiehlt sich daher, die Umschreibung rechtzeitig nach der Anmeldung des Wohnsitzes zu beantragen.
Ist ein internationaler Führerschein dasselbe wie eine beglaubigte Übersetzung?
Nein. Der internationale Führerschein (IDP) ist ein eigenständiges, ergänzendes Dokument, das den nationalen Führerschein nicht ersetzt und für eine Wohnsitznahme in Deutschland in der Regel nicht ausreicht. Für die Umschreibung wird stattdessen eine beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins verlangt.
Muss ich bei der Umschreibung eine theoretische oder praktische Prüfung ablegen?
Das hängt vom Ausstellungsstaat ab. Bei Führerscheinen aus Anlage-11-Staaten ist die Umschreibung häufig ganz oder teilweise prüfungsfrei möglich. Bei sonstigen Drittstaaten ist in der Regel sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung erforderlich.
Welche zusätzlichen Nachweise werden bei Klassen wie D, DE, D1 oder D1E benötigt?
Für Fahrerlaubnisklassen zur Personenbeförderung, etwa D, DE, D1 und D1E, verlangen Führerscheinstellen zusätzlich ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
Wird bei der Umschreibung auch ein Führungszeugnis benötigt?
Bei vielen Umschreibungsverfahren wird zusätzlich zur Übersetzung ein Führungszeugnis verlangt, das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden kann. Auch dieses Dokument können wir bei Bedarf beglaubigt übersetzen.
Welche Dateiformate kann ich übermitteln?
Sie können Ihren Führerschein beispielsweise als PDF, JPG, PNG oder Foto übermitteln. Beide Seiten des Dokuments sollten gut lesbar sein.
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