Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

AttestÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung ausländischer Atteste und Krankschreibungen – für Arbeitgeber, Schulen und Behörden, gerade dann, wenn das elektronische Krankmeldeverfahren nicht greift.

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Ärztliches Attest für eine beglaubigte Übersetzung

Beglaubigt & anerkannt

Für Arbeitgeber, Schulen, Behörden und Versicherungen.

Ärztliche Einschätzung erhalten

Diagnose, Einschätzung und Dauer werden originalgetreu übertragen.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & diskret

Gesundheitsbezogene Angaben werden mit besonderer Sorgfalt behandelt.

Warum ausländische Atteste weiterhin übersetzt werden müssen

Wer länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig erkrankt ist, muss dem Arbeitgeber nach § 5 EFZG spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen – der Arbeitgeber kann sie sogar bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber die Krankschreibung gesetzlich Versicherter in den meisten Fällen elektronisch bei der Krankenkasse abrufen, sodass der klassische „gelbe Schein“ in Papierform seltener geworden ist. Dieses elektronische Verfahren gilt jedoch ausdrücklich nicht bei Erkrankung im Ausland oder bei Behandlung durch einen Arzt ohne deutsche Kassenzulassung. In solchen Fällen bleibt es bei der ursprünglichen Regelung: Die betroffene Person muss die ärztliche Bescheinigung weiterhin selbst vorlegen.

Genau hier setzt die Übersetzung an: Ein im Ausland ausgestelltes Attest kann in Deutschland nur dann zweifelsfrei geprüft und anerkannt werden, wenn Diagnose, ärztliche Einschätzung und angegebene Dauer klar verständlich vorliegen. Anders als ein Befund, der ein medizinisches Untersuchungsergebnis dokumentiert, enthält ein Attest die ärztliche Beurteilung selbst – etwa zur Arbeits-, Reise- oder Prüfungsunfähigkeit.

Bei der Übersetzung übertragen wir Diagnose, Einschätzung und Dauer originalgetreu, ohne eigene fachliche Bewertungen vorzunehmen.

Typische Verwendungszwecke

Vorlage einer ausländischen Krankschreibung beim Arbeitgeber
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Erkrankung im Ausland
Schulische und universitäre Prüfungsunfähigkeit
Reise- und Sporttauglichkeitsatteste
Versicherungs- und Erstattungsangelegenheiten
Weitere offizielle und medizinische Verfahren

Welche Dokumente können übersetzt werden?

Ausländische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankschreibungen)
Reisefähigkeits- und Sporttauglichkeitsatteste
Prüfungsunfähigkeitsatteste
Sonstige ärztliche Atteste und Bescheinigungen

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungAttest

Wir übertragen ärztliche Atteste sorgfältig und vollständig ins Deutsche – für Arbeitgeber, Schulen, Behörden und Versicherungen.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Diagnose und Dauer eindeutig
Für offizielle Verfahren geeignet

Krankmeldung im Überblick

Mitteilungs- und Nachweispflicht, § 5 EFZG

Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen muss spätestens am folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden; der Arbeitgeber darf sie sogar bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Elektronische AU seit 2023 – mit wichtiger Ausnahme

Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Krankschreibung gesetzlich Versicherter meist elektronisch bei der Krankenkasse ab. Bei Erkrankung im Ausland oder Behandlung durch einen Arzt ohne Kassenzulassung gilt dieses Verfahren jedoch ausdrücklich nicht.

Papierbescheinigung bleibt bei Auslandsfällen Pflicht

Wer im Ausland erkrankt, muss dem Arbeitgeber weiterhin selbst eine schriftliche ärztliche Bescheinigung vorlegen – hier bleibt eine Übersetzung besonders wichtig.

So läuft die Übersetzung ab

01

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Laden Sie Ihr Attest als Scan oder Foto hoch.

02

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Sie erhalten schnell Ihr individuelles Angebot per E-Mail.

03

Auftrag bestätigen

Sie bestätigen unser Angebot und wir beginnen mit der Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung per E-Mail und Post.

Häufige Fragen zum Attest

Muss ich eine im Ausland ausgestellte Krankschreibung meinem Arbeitgeber trotzdem vorlegen?

Ja. Das seit 2023 geltende elektronische Verfahren (eAU), bei dem Arbeitgeber die Krankschreibung selbst bei der Krankenkasse abrufen, gilt ausdrücklich nicht für Erkrankungen im Ausland oder Bescheinigungen von Ärzten ohne Kassenzulassung. In diesen Fällen müssen Sie weiterhin selbst eine schriftliche Bescheinigung vorlegen.

Ab wann muss ich überhaupt ein ärztliches Attest vorlegen?

Nach § 5 EFZG spätestens am Arbeitstag nach dem dritten Krankheitstag. Der Arbeitgeber kann die Vorlage jedoch bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Attest und einem Befund?

Ein Attest enthält die ärztliche Einschätzung oder Beurteilung, etwa zur Arbeits-, Reise- oder Prüfungsunfähigkeit. Ein Befund dokumentiert dagegen das zugrunde liegende medizinische Untersuchungsergebnis, auf dem diese Einschätzung beruht.

Übersetzen Sie auch andere Atteste als Krankschreibungen?

Ja. Neben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übersetzen wir auch Reisefähigkeits-, Sporttauglichkeits- und Prüfungsunfähigkeitsatteste sowie weitere ärztliche Bescheinigungen.

Wird die Dauer der Arbeitsunfähigkeit in der Übersetzung übernommen?

Ja. Diagnose, ärztliche Einschätzung und angegebene Dauer werden vollständig und originalgetreu in die Übersetzung übernommen.

Für wen gilt das elektronische eAU-Verfahren nicht?

Ausgenommen sind unter anderem privat krankenversicherte Beschäftigte, Bescheinigungen von Privatärzten sowie Krankschreibungen durch Ärzte im Ausland – in all diesen Fällen bleibt die Papierbescheinigung maßgeblich.

Ist eine gesonderte Einwilligung für die Übersetzung meines Attests erforderlich?

Da Sie als betroffene Person selbst die Übersetzung Ihres eigenen Attests beauftragen, ist eine gesonderte Erklärung gegenüber uns in der Regel nicht erforderlich.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihr Attest beispielsweise als PDF, JPG, PNG oder Foto übermitteln.

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