Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

ErbscheinÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Erbscheinen und Europäischen Nachlasszeugnissen – für Banken, Grundbuchämter und internationale Erbfälle in Deutschland und im Ausland.

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Erbschein für eine beglaubigte Übersetzung

Beglaubigt & anerkannt

Für Nachlassgerichte, Banken, Grundbuchämter und Behörden.

Erbquote eindeutig

Erbenstellung, Erbquoten und Verfügungsbeschränkungen präzise übertragen.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & diskret

Nachlassbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.

Warum dem Erbschein so viel vertraut wird

Der Erbschein beseitigt eine zentrale Unsicherheit im Rechtsverkehr: Wer nach dem Tod einer Person deren Rechtsnachfolge angetreten hat, ist für Außenstehende zunächst nicht ohne Weiteres erkennbar. Nach § 2365 BGB wird deshalb vermutet, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe zur angegebenen Quote ist und keine weiteren als die dort genannten Verfügungsbeschränkungen bestehen. Ergänzend schützen die §§ 2366 und 2367 BGB gutgläubige Dritte, die von der im Erbschein bezeichneten Person Nachlassgegenstände erwerben oder an sie leisten, selbst wenn sich der Erbschein später als unrichtig herausstellt – ein Prinzip, das dem öffentlichen Glauben des Handelsregisters nach § 15 HGB strukturell ähnelt, hier jedoch im Erbrecht.

Je nach Erbfall wird ein Alleinerbschein, ein gemeinschaftlicher Erbschein für mehrere Miterben mit ihren jeweiligen Quoten oder ein auf inländisches Vermögen beschränkter Teilerbschein ausgestellt. Für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU steht seit 2015 zudem das Europäische Nachlasszeugnis als Alternative zur Verfügung: Es ähnelt dem deutschen Erbschein in Inhalt und Wirkung, einschließlich einer vergleichbaren Vermutungswirkung, und ist speziell für die Verwendung in mehreren Mitgliedstaaten konzipiert.

Bei der Übersetzung übertragen wir Erbenstellung, Erbquoten und im Original genannte Verfügungsbeschränkungen präzise ins Deutsche oder in die benötigte Zielsprache.

Typische Verwendungszwecke

Nachweis der Erbenstellung bei Banken und Versicherungen
Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall
Internationale Erbfälle mit Vermögen in mehreren Ländern
Vorlage bei deutschen Nachlassgerichten und Behörden
Abwicklung ausländischer Nachlassangelegenheiten
Weitere erbrechtliche Verfahren

Welche Dokumente können übersetzt werden?

Deutsche Erbscheine (Allein-, gemeinschaftlicher oder Teilerbschein)
Europäische Nachlasszeugnisse (ENZ)
Ausländische Erbnachweise und Nachlassentscheidungen
Testamente und Eröffnungsprotokolle

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungErbschein

Wir übertragen Erbscheine und Europäische Nachlasszeugnisse sorgfältig und vollständig in die benötigte Zielsprache – für Banken, Grundbuchämter und Nachlassgerichte.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Erbquoten und Beschränkungen eindeutig
Für offizielle Verfahren geeignet

Erbschein im Überblick

Vermutungswirkung, § 2365 BGB

Es wird vermutet, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe zur angegebenen Quote ist und keine weiteren als die dort genannten Beschränkungen bestehen.

Öffentlicher Glaube, §§ 2366, 2367 BGB

Wer gutgläubig von der im Erbschein bezeichneten Person Nachlassgegenstände erwirbt oder an sie leistet, wird geschützt, selbst wenn der Erbschein sich später als unrichtig erweist.

Europäisches Nachlasszeugnis

Für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU steht seit 2015 das Europäische Nachlasszeugnis als Alternative zum nationalen Erbschein zur Verfügung, mit vergleichbarer Vermutungswirkung.

So läuft die Übersetzung ab

01

Dokument senden

Senden Sie uns einen Scan oder ein gut lesbares Foto Ihres Erbscheins.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der beglaubigten Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung bequem per E-Mail und Post.

Häufige Fragen zum Erbschein

Warum wird einem Erbschein im Rechtsverkehr so viel vertraut?

Nach § 2365 BGB wird vermutet, dass die im Erbschein genannte Person tatsächlich Erbe zur angegebenen Quote ist. Zusätzlich schützt § 2366 BGB gutgläubige Dritte, die von dieser Person Nachlassgegenstände erwerben, selbst wenn sich der Erbschein später als unrichtig herausstellt. Diese Verlässlichkeit macht den Erbschein zu einem zentralen Legitimationspapier bei Banken, Grundbuchämtern und im internationalen Rechtsverkehr.

Was ist der Unterschied zwischen Alleinerbschein, gemeinschaftlichem Erbschein und Teilerbschein?

Ein Alleinerbschein weist eine einzelne Person als Erben aus. Ein gemeinschaftlicher Erbschein nennt mehrere Miterben mit ihren jeweiligen Erbquoten. Ein Teilerbschein beschränkt sich auf einen Teil des Nachlasses, etwa wenn nur Vermögen in Deutschland betroffen ist und der übrige Nachlass ausländischem Recht unterliegt.

Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis und wie unterscheidet es sich vom Erbschein?

Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) wurde 2015 durch die EU-Erbrechtsverordnung eingeführt und erleichtert die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle innerhalb der EU. Es ähnelt dem deutschen Erbschein in Inhalt und Wirkung, einschließlich einer vergleichbaren Vermutungswirkung, ist aber speziell für die Verwendung in mehreren EU-Mitgliedstaaten konzipiert.

Übersetzen Sie auch ausländische Erbscheine ins Deutsche?

Ja. Ausländische Erbnachweise, Nachlassentscheidungen und vergleichbare Dokumente werden ebenfalls beglaubigt übersetzt, etwa für die Vorlage bei deutschen Banken, Grundbuchämtern oder Nachlassgerichten.

Werden auch Testamente und Eröffnungsprotokolle übersetzt?

Ja. Testamente sowie das gerichtliche Eröffnungsprotokoll, das in bestimmten Fällen einen Erbschein ersetzen kann, können ebenfalls übersetzt werden.

Was bedeutet die im Erbschein genannte Verfügungsbeschränkung?

Manche Erbscheine enthalten Vermerke zu Beschränkungen der Verfügungsmacht, etwa bei Testamentsvollstreckung oder Nacherbschaft. Diese Angaben werden bei der Übersetzung vollständig und erkennbar wiedergegeben.

Benötige ich für einen internationalen Erbfall zusätzlich eine Apostille?

Das hängt vom Empfängerland ab. Für viele internationale Verfahren wird neben der beglaubigten Übersetzung zusätzlich eine Apostille oder Legalisation des Originaldokuments verlangt.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihren Erbschein beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.

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