BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
GeburtsurkundeÜbersetzung
Beglaubigte Übersetzung ausländischer Geburtsurkunden ins Deutsche – für Standesämter, Nachbeurkundung, Einbürgerung, Aufenthalt und weitere offizielle Verfahren in Deutschland.
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Beglaubigt & anerkannt
Für Standesämter, Behörden und offizielle Stellen.
Namen & Daten präzise
Namen, Schreibweisen und Personenstandsdaten sorgfältig übertragen.
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Wann ist eine Übersetzung wirklich nötig?
Nicht jede ausländische Geburtsurkunde muss übersetzt werden. Über 25 Staaten stellen auf Wunsch eine mehrsprachige, sogenannte internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern (Wiener Übereinkommen von 1976, CIEC-Format) aus. Diese kann in allen Vertragsstaaten, einschließlich Deutschland, grundsätzlich ohne zusätzliche Übersetzung und Apostille verwendet werden. Liegt dagegen eine ausschließlich nationale, fremdsprachige Urkunde vor, ist für die Vorlage bei deutschen Standesämtern und Behörden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland geboren wurden, besteht zudem die Möglichkeit einer sogenannten Nachbeurkundung nach § 36 PStG: Die Geburt wird auf Antrag nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eingetragen. Diese Beurkundung ist freiwillig, ermöglicht aber, künftig jederzeit eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten. Zuständig ist in der Regel das Standesamt am Wohnsitz der betroffenen Person; lässt sich keine Zuständigkeit ermitteln, übernimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung.
Bei der Übersetzung werden Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und -zeit, Angaben zu den Eltern einschließlich Geburtsname sowie die ausstellende Behörde sorgfältig und einheitlich übertragen. So bleibt die Urkunde für deutsche Standesämter und Behörden vollständig nachvollziehbar.
Wann kann eine Geburtsurkunde Übersetzung erforderlich sein?
Welche Arten von Geburtsurkunden gibt es?
Unsere Leistung
Beglaubigte ÜbersetzungGeburtsurkunde
Wir übertragen ausländische Geburtsurkunden sorgfältig und vollständig ins Deutsche. Die beglaubigte Übersetzung kann für die Vorlage bei Standesämtern und weiteren deutschen Behörden vorbereitet werden.
Internationale vs. nationale Geburtsurkunde
Internationale Geburtsurkunde (CIEC-Format)
Über 25 Staaten stellen auf Wunsch mehrsprachige Geburtsurkunden nach dem Wiener Übereinkommen von 1976 aus. Diese können in allen Vertragsstaaten, einschließlich Deutschland, grundsätzlich ohne zusätzliche Übersetzung verwendet werden.
Nationale Urkunden benötigen eine Übersetzung
Liegt eine ausschließlich fremdsprachige, nationale Geburtsurkunde vor, ist für die Vorlage bei deutschen Standesämtern und Behörden in der Regel eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
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Häufige Fragen
Fragen zur Übersetzung von Geburtsurkunden
Benötige ich für jede ausländische Geburtsurkunde eine Übersetzung?
Nicht zwingend. Handelt es sich um eine mehrsprachige internationale Geburtsurkunde nach dem CIEC-Übereinkommen von 1976, kann diese in Deutschland grundsätzlich ohne zusätzliche Übersetzung verwendet werden. Bei einer ausschließlich nationalen, fremdsprachigen Urkunde ist dagegen in der Regel eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Was ist eine Nachbeurkundung der Geburt und ist sie verpflichtend?
Bei der Nachbeurkundung nach § 36 PStG wird die im Ausland erfolgte Geburt eines deutschen Staatsangehörigen nachträglich in ein deutsches Geburtenregister eingetragen. Sie erfolgt ausschließlich auf Antrag und ist nicht verpflichtend, ermöglicht aber, künftig jederzeit eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten.
Wer kann eine Nachbeurkundung beantragen?
Antragsberechtigt sind die einzutragende Person selbst sowie Vorfahren und Nachkommen in gerader Abstammungslinie, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besteht.
Welches Standesamt ist für die Nachbeurkundung zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich das Standesamt am aktuellen oder letzten Wohnsitz der im Ausland geborenen Person. Lässt sich keine Zuständigkeit ermitteln, übernimmt das Standesamt I in Berlin die Beurkundung.
Muss eine ausländische Geburtsurkunde zusätzlich mit einer Apostille versehen sein?
Sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde im CIEC-Format handelt, verlangen deutsche Standesämter für ausländische Urkunden häufig zusätzlich eine Apostille oder Legalisation.
Werden auch die Namen der Eltern korrekt übersetzt?
Ja. Namen der Eltern einschließlich Geburtsname sowie alle weiteren in der Urkunde enthaltenen Angaben werden sorgfältig und einheitlich übertragen, da diese für die deutsche Personenstandsführung relevant sein können.
Kann eine Geburtsurkunde auch für Kindergeld oder Familienleistungen benötigt werden?
Ja. Deutsche Familienkassen und weitere Behörden verlangen für die Beantragung bestimmter Familienleistungen häufig eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde.
Welche Dateiformate kann ich übermitteln?
Sie können Ihre Geburtsurkunde beispielsweise als PDF, JPG, PNG oder Foto übermitteln.
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