Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

HandelsregisterauszugÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Handelsregisterauszügen – für Geschäftsbeziehungen, Bankkonten, Unternehmensgründungen und weitere handelsrechtliche Verfahren in Deutschland und im Ausland.

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Handelsregisterauszug für eine beglaubigte Übersetzung

Beglaubigt & anerkannt

Für Banken, Notare, Gerichte und Geschäftspartner.

Vertretungsbefugnis eindeutig

Geschäftsführer, Prokura und Vertretungsregelungen präzise übertragen.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & diskret

Unternehmensbezogene Angaben werden vertraulich behandelt.

Warum dem Handelsregister vertraut wird

Der Handelsregisterauszug ist deshalb ein so zentrales Nachweisdokument im Geschäftsverkehr, weil das Handelsregister nach § 15 HGB öffentlichen Glauben genießt. Nach dem Grundsatz der negativen Publizität ist dem Schweigen des Handelsregisters zu trauen: Eine eintragungspflichtige, aber nicht eingetragene Tatsache kann einem gutgläubigen Dritten grundsätzlich nicht entgegengehalten werden. Umgekehrt gelten eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen nach der positiven Publizität als bekannt – und ein gutgläubiger Dritter kann sich sogar auf eine fehlerhafte Bekanntmachung verlassen. Diese Verlässlichkeit erklärt, warum Banken, Notare und Geschäftspartner im In- und Ausland regelmäßig einen aktuellen Registerauszug verlangen.

Im Handelsregister werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie OHG und KG in Abteilung A geführt, Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG dagegen in Abteilung B. Je nach Verwendungszweck wird entweder ein aktueller Ausdruck mit den derzeit gültigen Eintragungen oder ein chronologischer Ausdruck mit der vollständigen Eintragungshistorie benötigt.

Bei der Übersetzung übertragen wir Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital oder Grundkapital sowie die eingetragenen Vertretungsberechtigten mit ihrer jeweiligen Vertretungsbefugnis – einzel- oder gesamtvertretungsberechtigt – sorgfältig und vollständig.

Typische Verwendungszwecke

Geschäftsbeziehungen mit deutschen oder ausländischen Partnern
Eröffnung von Geschäftskonten im Ausland
Gründung einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung
Nachweis der Vertretungsbefugnis bei Verträgen
Vorlage bei Gerichten und Notaren
Weitere gesellschafts- und handelsrechtliche Verfahren

Welche Dokumente können übersetzt werden?

Deutsche Handelsregisterauszüge zur Verwendung im Ausland
Ausländische Handelsregisterauszüge und Company Extracts
Aktuelle und chronologische Ausdrucke
Gesellschafterlisten und Bekanntmachungen

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungHandelsregisterauszug

Wir übertragen Handelsregisterauszüge sorgfältig und vollständig in die benötigte Zielsprache – für Banken, Notare, Gerichte und Geschäftspartner.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Vertretungsbefugnis eindeutig wiedergegeben
Für offizielle Verfahren geeignet

Handelsregister im Überblick

Negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB

Dem Schweigen des Handelsregisters ist zu trauen: Eine eintragungspflichtige, aber nicht eingetragene Tatsache kann einem gutgläubigen Dritten grundsätzlich nicht entgegengehalten werden.

Positive Publizität, § 15 Abs. 2 und 3 HGB

Eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen gelten als bekannt; bei einer fehlerhaften Bekanntmachung kann sich ein gutgläubiger Dritter sogar auf deren Inhalt verlassen.

Abteilung A und B

Einzelkaufleute und Personengesellschaften werden in Abteilung A geführt, Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG in Abteilung B.

So läuft die Übersetzung ab

01

Dokument senden

Senden Sie uns einen Scan oder ein gut lesbares Foto Ihres Handelsregisterauszugs.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der beglaubigten Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung bequem per E-Mail und Post.

Häufige Fragen zum Handelsregisterauszug

Warum wird einem Handelsregisterauszug im Geschäftsverkehr so viel vertraut?

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben nach § 15 HGB: Eine eintragungspflichtige, aber nicht eingetragene Tatsache kann einem gutgläubigen Dritten nicht entgegengehalten werden (negative Publizität), während eingetragene und bekanntgemachte Tatsachen als bekannt gelten (positive Publizität). Diese Verlässlichkeit macht den Registerauszug zu einem zentralen Nachweisdokument im nationalen wie internationalen Geschäftsverkehr.

Was ist der Unterschied zwischen Abteilung A und Abteilung B?

In Abteilung A werden Einzelkaufleute sowie Personengesellschaften wie OHG und KG geführt, in Abteilung B Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG. Bei der Übersetzung wird die jeweilige Abteilung und Rechtsform genau wiedergegeben.

Was ist der Unterschied zwischen einem aktuellen und einem chronologischen Ausdruck?

Ein aktueller Ausdruck zeigt nur die derzeit gültigen Eintragungen, während ein chronologischer Ausdruck sämtliche Eintragungen einschließlich früherer, inzwischen geänderter oder gelöschter Angaben in ihrer zeitlichen Reihenfolge enthält.

Was bedeutet einzelvertretungsberechtigt oder gesamtvertretungsberechtigt?

Diese Angaben zeigen, ob eine im Register eingetragene Person das Unternehmen allein oder nur gemeinsam mit einer weiteren vertretungsberechtigten Person rechtsverbindlich vertreten darf. Bei der Übersetzung wird diese Angabe eindeutig und originalgetreu übertragen.

Wird auch die Prokura im Handelsregisterauszug übersetzt?

Ja. Eine eingetragene Prokura sowie deren Umfang, etwa Einzel- oder Gesamtprokura, werden vollständig in die Übersetzung aufgenommen.

Übersetzen Sie auch ausländische Handelsregisterauszüge ins Deutsche?

Ja. Ausländische Handelsregisterauszüge und vergleichbare Dokumente wie Certificates of Incorporation werden ebenfalls übersetzt, etwa für die Gründung einer deutschen Tochtergesellschaft oder für deutsche Bankkonten.

Benötige ich zusätzlich zur Übersetzung eine Apostille?

Das hängt vom Verwendungszweck und vom Empfängerland ab. Für viele internationale Verfahren wird zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung eine Apostille oder Legalisation des Originaldokuments verlangt.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihren Handelsregisterauszug beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.

Handelsregisterauszug übersetzen lassen

Senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Handelsregisterauszugs und erhalten Sie ein individuelles Angebot für die beglaubigte Übersetzung.

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