Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

VollmachtÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Vollmachten – für Grundbuchämter, Handelsregister, Banken, Gerichte und weitere offizielle Stellen in Deutschland.

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Vollmacht für eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland

Beglaubigt & anerkannt

Für Grundbuchämter, Handelsregister, Banken und Behörden.

Beglaubigungsvermerk erkennbar

Notarielle Beurkundung oder Beglaubigung wird in der Übersetzung deutlich wiedergegeben.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & sicher

Persönliche und geschäftliche Angaben werden diskret behandelt.

Welche Form braucht eine Vollmacht?

Eine Vollmacht ist im deutschen Recht grundsätzlich formfrei. Nach § 167 Abs. 2 BGB muss sie nicht in derselben Form erteilt werden wie das Geschäft, auf das sie sich bezieht – selbst wenn dieses Geschäft notariell beurkundet werden müsste. In der Praxis wird dennoch meist die Schriftform gewählt, da mündliche Vollmachten im Rechtsverkehr kaum akzeptiert werden.

Von diesem Grundsatz gibt es wichtige Ausnahmen: Für Grundbuchverfahren verlangt § 29 der Grundbuchordnung mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht, ebenso § 12 des Handelsgesetzbuchs für Anmeldungen beim Handelsregister. Auch Banken und Behörden bestehen in der Praxis häufig auf einer Beglaubigung. Bei der Übersetzung geben wir einen im Original vorhandenen notariellen Beurkundungs- oder Beglaubigungsvermerk vollständig und erkennbar wieder, damit die deutsche Stelle die Form der Vollmacht eindeutig nachvollziehen kann.

Bei einer Vorsorgevollmacht gelten zusätzliche Anforderungen: Befugnisse zu medizinischen Behandlungen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen müssen ausdrücklich benannt werden; eine allgemeine Formulierung reicht hierfür nicht aus. Zur besseren Auffindbarkeit im Ernstfall kann eine Vorsorgevollmacht zudem im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Wann kann eine Vollmacht Übersetzung erforderlich sein?

Vorlage bei deutschen Behörden und Gerichten
Grundbuchangelegenheiten
Handelsregisteranmeldungen
Vertretung gegenüber Ämtern und Institutionen
Immobilien- und Vermögensangelegenheiten
Bank- und administrative Angelegenheiten
Vorsorgevollmachten für den Ernstfall
Internationale Rechts- und Geschäftsverfahren

Welche Arten von Vollmachten gibt es?

Generalvollmacht (umfassende Vertretungsbefugnis)
Einzel- oder Spezialvollmacht (für eine bestimmte Angelegenheit)
Vorsorgevollmacht
Prozessvollmacht für Gerichtsverfahren
Handelsvollmacht und Prokura
Notariell beurkundete oder beglaubigte Vollmachten

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungVollmacht

Wir übertragen Vollmachten sorgfältig und vollständig in die benötigte Zielsprache. Die beglaubigte Übersetzung kann für die Vorlage bei Grundbuchämtern, dem Handelsregister, Banken und weiteren Stellen vorbereitet werden.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Beurkundungs- und Beglaubigungsvermerke erkennbar
Für offizielle Verfahren geeignet

Formvorschriften im Überblick

Grundsatz: Formfreiheit

Nach § 167 Abs. 2 BGB muss eine Vollmacht grundsätzlich nicht dieselbe Form haben wie das Geschäft, auf das sie sich bezieht – selbst wenn dieses notariell beurkundet werden muss.

Ausnahme: Grundbuch und Handelsregister

Für Grundbuchverfahren (§ 29 GBO) und Handelsregisteranmeldungen (§ 12 HGB) ist mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich.

Vorsorgevollmacht braucht klare Angaben

Für Einwilligungen in medizinische Behandlungen oder freiheitsentziehende Maßnahmen muss die Vollmacht diese Befugnisse ausdrücklich benennen; eine allgemeine Formulierung genügt hierfür nicht.

So läuft die Vollmacht Übersetzung ab

01

Vollmacht senden

Senden Sie uns Ihre Vollmacht als Scan, Foto oder digitale Datei.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der sorgfältigen Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung digital und auf Wunsch per Post.

Häufige Fragen

Fragen zur Übersetzung von Vollmachten

Muss eine Vollmacht dieselbe Form haben wie das Geschäft, für das sie gilt?

Grundsätzlich nicht. Nach § 167 Abs. 2 BGB ist eine Vollmacht auch dann formfrei, wenn das zugrunde liegende Geschäft eine bestimmte Form, etwa notarielle Beurkundung, erfordert. Ausnahmen bestehen unter anderem für Grundbuch- und Handelsregisterangelegenheiten.

Welche Vollmachten benötigen eine öffentliche Beglaubigung?

Für Grundbuchverfahren nach § 29 GBO sowie für Handelsregisteranmeldungen nach § 12 HGB ist mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Banken und Behörden verlangen in der Praxis häufig ebenfalls eine Beglaubigung.

Wird bei der Übersetzung erkennbar, ob die Vollmacht notariell beurkundet oder beglaubigt wurde?

Ja. Ein im Original vorhandener notarieller Beurkundungs- oder Beglaubigungsvermerk wird bei der Übersetzung vollständig und erkennbar wiedergegeben.

Was ist der Unterschied zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht?

Eine Generalvollmacht deckt in der Regel umfassend unterschiedliche Angelegenheiten ab. Eine Vorsorgevollmacht ist speziell für den Fall vorgesehen, dass die vollmachtgebende Person ihre Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann, und muss bestimmte Befugnisse, etwa zu medizinischen Behandlungen, ausdrücklich benennen.

Kann ich eine ausländische Vorsorgevollmacht in Deutschland verwenden?

Eine ausländische Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich vorgelegt werden, sofern sie inhaltlich den erforderlichen Angaben entspricht. Wir übersetzen das Dokument sorgfältig; ob es im Einzelfall ausreicht, entscheidet die zuständige Stelle beziehungsweise das Betreuungsgericht.

Wird auch eine Prozessvollmacht für ein Gerichtsverfahren übersetzt?

Ja. Prozessvollmachten, die eine Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren ermöglichen, können ebenso übersetzt werden wie Vollmachten für außergerichtliche Angelegenheiten.

Ist eine Vollmacht jederzeit widerrufbar?

Ja. Eine Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden; der Widerruf wird mit Zugang beim Bevollmächtigten wirksam.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihre Vollmacht beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.

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