BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
GeschäftsvertragÜbersetzung
Beglaubigte Übersetzung von Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträgen – für internationale Geschäftsbeziehungen in beide Richtungen.
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Beglaubigt & anerkannt
Für Geschäftspartner, Banken, Behörden und Gerichte.
Fachterminologie korrekt
Kaufmännische und juristische Begriffe werden präzise übertragen.
Deutschlandweit
Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.
Vertraulich & diskret
Geschäftliche Vereinbarungen werden vertraulich behandelt.
Warum Geschäftsverträge besondere Sorgfalt erfordern
Geschäftsverträge zwischen Unternehmen unterliegen in Deutschland grundsätzlich keinem gesetzlichen Formzwang. In der Praxis wird dennoch meist die Schriftform gewählt, um die vereinbarten Konditionen eindeutig nachweisen zu können. Für einzelne Vertragstypen sieht das Gesetz abweichende Formvorgaben vor, etwa die notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf nach § 311b BGB. Bei der Übersetzung geben wir vorhandene Unterschriften, Stempel und Vermerke vollständig und erkennbar wieder, da sie für die Nachvollziehbarkeit des Dokuments von Bedeutung sein können.
Bei internationalen Geschäftsbeziehungen ist häufig eine zweisprachige Vertragsfassung oder eine beglaubigte Übersetzung der Vertragsurkunde erforderlich, etwa zur Vorlage bei ausländischen Geschäftspartnern, Banken oder Behörden. Fachbegriffe aus dem Kauf-, Liefer- oder Dienstleistungsrecht müssen dabei präzise und einheitlich übertragen werden.
Wir übersetzen sowohl ausländische Geschäftsverträge für die Verwendung in Deutschland als auch deutsche Geschäftsverträge für ausländische Geschäftspartner, Lieferanten oder Vertriebspartner.
Typische Verwendungszwecke
Welche Dokumente können übersetzt werden?
Unsere Leistung
Beglaubigte ÜbersetzungGeschäftsvertrag
Wir übertragen Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträge sorgfältig und vollständig in die benötigte Zielsprache – für Geschäftspartner, Banken und Behörden.
Rechtliche Hinweise im Überblick
Grundsätzliche Formfreiheit
Geschäftsverträge zwischen Unternehmen unterliegen in Deutschland regelmäßig keinem gesetzlichen Formzwang; die Schriftform wird in der Praxis aber aus Beweisgründen üblicherweise gewählt.
Abweichend geregelte Vertragstypen
Für bestimmte Vertragsarten sieht das Gesetz eigene Formvorgaben vor, etwa die notarielle Beurkundung beim Grundstückskauf nach § 311b BGB.
Zweisprachige Vertragsfassungen
Bei internationalen Verträgen ist häufig eine zweisprachige Fassung oder eine beglaubigte Übersetzung der Vertragsurkunde für die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern erforderlich.
So läuft die Übersetzung ab
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Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.
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Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der sorgfältigen Übersetzung.
Übersetzung erhalten
Sie erhalten die fertige Übersetzung digital und auf Wunsch per Post.
Häufige Fragen zum Geschäftsvertrag
Muss ein Geschäftsvertrag notariell beurkundet werden?
In der Regel nicht. Geschäftsverträge zwischen Unternehmen sind grundsätzlich formfrei; die Schriftform wird in der Praxis meist aus Beweisgründen gewählt. Für einzelne Vertragstypen, etwa den Grundstückskauf, sieht das Gesetz jedoch eine notarielle Beurkundung vor.
Was unterscheidet einen Geschäftsvertrag von einem Gesellschaftsvertrag?
Ein Geschäftsvertrag regelt die Beziehung eines Unternehmens zu einem externen Vertragspartner, etwa bei einem Kauf-, Liefer- oder Dienstleistungsvertrag. Ein Gesellschaftsvertrag regelt dagegen das Verhältnis der Gesellschafter untereinander bei der Gründung eines Unternehmens.
Übersetzen Sie auch ausländische Geschäftsverträge ins Deutsche?
Ja. Ausländische Geschäftsverträge werden ebenfalls übersetzt, etwa für die Vorlage bei deutschen Behörden, Banken oder für die Zusammenarbeit mit deutschen Geschäftspartnern.
Wird auch ein deutscher Geschäftsvertrag für das Ausland übersetzt?
Ja. Häufig wird ein deutscher Geschäftsvertrag für ausländische Geschäftspartner, Lieferanten oder Vertriebspartner übersetzt.
Übersetzen Sie auch Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA)?
Ja. Geheimhaltungsvereinbarungen und ähnliche vertrauliche Vereinbarungen werden mit derselben Sorgfalt und Vertraulichkeit übersetzt wie andere Geschäftsverträge.
Werden auch Vertragsanhänge und Nachträge übersetzt?
Ja. Neben dem eigentlichen Vertrag können auch Anlagen, Anhänge und spätere Vertragsnachträge übersetzt werden.
Wird ein im Original vorhandener Unterschriftenvermerk erkennbar übersetzt?
Ja. Unterschriften, Stempel und Vermerke im Original werden vollständig und erkennbar wiedergegeben, da sie für die Nachvollziehbarkeit des Dokuments von Bedeutung sein können.
Welche Dateiformate kann ich übermitteln?
Sie können Ihren Geschäftsvertrag beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.
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