Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

ScheidungsurkundeÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Scheidungsurteilen und Scheidungsbeschlüssen – für Anerkennungsverfahren, erneute Eheschließung, Standesämter und weitere offizielle Angelegenheiten in Deutschland und im Ausland.

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Scheidungsurteil für eine beglaubigte Übersetzung

Beglaubigt & anerkannt

Für Standesämter, Familiengerichte und Behörden.

Vollständig übertragen

Tatbestand, Entscheidungsgründe und Rechtskraftvermerk sorgfältig übersetzt.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & diskret

Persönliche und familiäre Angaben werden vertraulich behandelt.

Warum eine „Scheidungsurkunde“ rechtlich anders funktioniert

Anders als bei einer Heirats- oder Geburtsurkunde stellt in Deutschland kein Standesamt eine eigene Scheidungsurkunde aus. Rechtlich maßgeblich ist der Scheidungsbeschluss des zuständigen Familiengerichts, der erst mit dem Rechtskraftvermerk endgültig wirksam wird. Wird eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in Deutschland benötigt, reicht die bloße Vorlage des ausländischen Dokuments in der Regel nicht aus: Nach § 107 FamFG bedürfen ausländische Entscheidungen in Ehesachen grundsätzlich einer förmlichen Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung, bevor sie im deutschen Rechtsbereich wirken. Das betrifft ausdrücklich nicht nur gerichtliche Scheidungsurteile, sondern auch behördliche Scheidungen und religiöse Privatscheidungen.

Zwei wichtige Ausnahmen bestehen: Entscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten benötigen kein gesondertes Anerkennungsverfahren, ebenso sogenannte Heimatstaatentscheidungen, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung ausschließlich die Staatsangehörigkeit des entscheidenden Staates besaßen. Die Anerkennung selbst erstreckt sich zudem ausschließlich auf die Auflösung des Ehebandes – Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich werden davon nicht erfasst und bei Bedarf gesondert vor deutschen Familiengerichten geklärt.

Für das Anerkennungsverfahren wird in der Regel eine vollständige Übersetzung benötigt, die Tatbestand, Entscheidungsgründe und den Rechtskraftvermerk oder einen gleichwertigen Nachweis der Endgültigkeit umfasst – wir übertragen Ihre Unterlagen entsprechend vollständig und sorgfältig.

Typische Verwendungszwecke

Anerkennungsverfahren nach § 107 FamFG
Erneute Eheschließung in Deutschland
Standesamt & Personenstandsangelegenheiten
Aufenthalt und Einwanderungsverfahren
Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsverfahren
Familiennachzug und familienrechtliche Verfahren

Welche Dokumente können übersetzt werden?

Ausländische Scheidungsurteile und Scheidungsbeschlüsse
Bescheinigungen über die Rechtskraft der Scheidung
Behördliche und religiöse Scheidungsentscheidungen
Deutsche Scheidungsbeschlüsse zur Verwendung im Ausland

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungScheidungsurkunde

Wir übertragen Scheidungsurteile und -beschlüsse vollständig und sorgfältig in die benötigte Zielsprache – geeignet für Anerkennungsverfahren, Standesämter und weitere offizielle Stellen.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Rechtskraftvermerk erkennbar wiedergegeben
Für offizielle Verfahren geeignet

Anerkennung ausländischer Scheidungen (§ 107 FamFG)

Zuständig ist die Landesjustizverwaltung am gewöhnlichen Aufenthalt eines Ehegatten, teils delegiert an den Präsidenten eines Oberlandesgerichts. Mit der Anerkennung gilt die Ehe rückwirkend zum Zeitpunkt der ausländischen Entscheidung als geschieden. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, teilt die zuständige Stelle mit.

So läuft die Übersetzung ab

01

Dokument senden

Senden Sie uns einen Scan oder ein gut lesbares Foto Ihrer Scheidungsurkunde.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der beglaubigten Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung bequem per E-Mail und Post.

Häufige Fragen zur Scheidungsurkunde

Gibt es in Deutschland überhaupt eine „Scheidungsurkunde“?

Nicht im eigentlichen Sinn. Anders als bei einer Heirats- oder Geburtsurkunde stellt kein Standesamt eine Scheidungsurkunde aus. Rechtlich maßgeblich ist der Scheidungsbeschluss des Familiengerichts zusammen mit dem Rechtskraftvermerk, der die Endgültigkeit der Entscheidung bestätigt.

Wird eine im Ausland ausgesprochene Scheidung in Deutschland automatisch anerkannt?

In der Regel nicht. Nach § 107 FamFG bedürfen ausländische Scheidungen grundsätzlich der förmlichen Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung, bevor sie im deutschen Rechtsbereich wirken. Dies gilt auch für behördliche und religiöse Privatscheidungen.

Gibt es Ausnahmen von der Anerkennungspflicht?

Ja, zwei wichtige: Entscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten benötigen kein Anerkennungsverfahren, und dasselbe gilt für sogenannte Heimatstaatentscheidungen, wenn beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung ausschließlich die Staatsangehörigkeit des entscheidenden Staates besaßen.

Was genau wird bei der Anerkennung geprüft?

Die Anerkennung nach § 107 FamFG erstreckt sich ausschließlich auf die Auflösung des Ehebandes selbst. Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Versorgungsausgleich bleiben davon unberührt und werden gegebenenfalls gesondert vor deutschen Familiengerichten geregelt.

Muss die Übersetzung das vollständige Urteil enthalten?

Ja. Für das Anerkennungsverfahren wird in der Regel die vollständige Übersetzung mit Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtskraftvermerk oder einem gleichwertigen Nachweis der Endgültigkeit benötigt, nicht nur ein Auszug.

Übersetzen Sie auch religiöse oder behördliche Scheidungen?

Ja. Neben gerichtlichen Scheidungsurteilen übersetzen wir auch behördliche Scheidungsentscheidungen und religiöse Scheidungsdokumente, die im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens vorgelegt werden.

Wird auch ein deutscher Scheidungsbeschluss für das Ausland übersetzt?

Ja. Häufig wird ein deutscher Scheidungsbeschluss samt Rechtskraftvermerk für die Vorlage bei ausländischen Behörden, Standesämtern oder für eine erneute Eheschließung im Ausland übersetzt.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihre Unterlagen beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.

Scheidungsurkunde übersetzen lassen

Senden Sie uns einen Scan oder ein Foto Ihres Scheidungsurteils und erhalten Sie ein individuelles Angebot für die beglaubigte Übersetzung.

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