Trustlink Übersetzungsbüro

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG

LedigkeitsbescheinigungÜbersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Ledigkeitsbescheinigungen und Ehefähigkeitszeugnissen – für die Eheschließung beim Standesamt und das Ehefähigkeitsverfahren in Deutschland.

Kostenloses Angebot anfragen
Ledigkeitsbescheinigung für eine beglaubigte Übersetzung

Beglaubigt & anerkannt

Für Standesämter und das Ehefähigkeitsverfahren.

Richtiges Dokument erkannt

Wir übersetzen sowohl Ledigkeitsbescheinigungen als auch Ehefähigkeitszeugnisse korrekt.

Deutschlandweit

Unser Übersetzungsservice ist deutschlandweit verfügbar.

Vertraulich & diskret

Persönliche Angaben werden vertraulich behandelt.

Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden

Wer als ausländische Person in Deutschland heiraten möchte, muss nach § 1309 Abs. 1 BGB grundsätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis der inneren Behörde des Heimatstaats vorlegen, das bestätigt, dass der Eheschließung nach dem dortigen Recht kein Hindernis entgegensteht. Das ist etwas anderes als eine einfache Ledigkeitsbescheinigung, die nur den ledigen Personenstand bestätigt. Nach der Rechtsprechung genügt auch ein von einer Botschaft oder einem Konsulat ausgestelltes Zeugnis nicht ohne Weiteres, da es sich dabei nicht um eine innere Behörde des Heimatstaats handelt. Ein Ehefähigkeitszeugnis verliert zudem seine Gültigkeit, wenn die Ehe nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Ausstellung geschlossen wird.

Stellt der Heimatstaat gar kein geeignetes Ehefähigkeitszeugnis aus, kann der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts nach § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung befreien. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht darauf sogar ein Rechtsanspruch, der sich unter anderem aus dem besonderen Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz ergibt.

Bei der Übersetzung übertragen wir sowohl Ledigkeitsbescheinigungen als auch Ehefähigkeitszeugnisse originalgetreu ins Deutsche und geben deutlich wieder, welche ausstellende Stelle im Original genannt ist.

Typische Verwendungszwecke

Eheschließung beim deutschen Standesamt
Ehefähigkeitsverfahren nach § 1309 BGB
Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht
Familienangelegenheiten und Personenstandsverfahren
Aufenthalt und Einwanderungsverfahren
Weitere offizielle Verfahren

Welche Dokumente können übersetzt werden?

Ledigkeitsbescheinigungen ziviler Register
Ehefähigkeitszeugnisse der inneren Behörde des Heimatstaats
Konsularische Bescheinigungen zum Personenstand
Unterlagen für das Befreiungsverfahren nach § 1309 Abs. 2 BGB

Unsere Leistung

Beglaubigte ÜbersetzungLedigkeitsbescheinigung

Wir übertragen Ledigkeitsbescheinigungen und Ehefähigkeitszeugnisse sorgfältig und vollständig ins Deutsche – für Standesämter und das Ehefähigkeitsverfahren.

Übersetzung durch ermächtigte Übersetzer
Beglaubigt und gestempelt
Ausstellende Behörde eindeutig erkennbar
Für offizielle Verfahren geeignet

Ehefähigkeitsverfahren im Überblick

Ehefähigkeitszeugnis, § 1309 Abs. 1 BGB

Wer nach ausländischem Recht heiratet, muss grundsätzlich ein Zeugnis der inneren Behörde des Heimatstaats vorlegen, dass kein Ehehindernis besteht. Es verliert seine Gültigkeit nach sechs Monaten.

Nicht jede Bescheinigung genügt

Nach der Rechtsprechung erfüllt weder eine einfache Ledigkeitsbescheinigung noch ein konsularisch ausgestelltes Zeugnis automatisch die Anforderungen des § 1309 Abs. 1 BGB, da nur die innere Behörde des Heimatstaats zuständig ist.

Befreiungsverfahren, § 1309 Abs. 2 BGB

Stellt der Heimatstaat keine geeigneten Zeugnisse aus, kann der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts von der Beibringung befreien – bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht darauf ein Rechtsanspruch.

So läuft die Übersetzung ab

01

Dokument senden

Senden Sie uns einen Scan oder ein gut lesbares Foto Ihrer Bescheinigung.

02

Angebot erhalten

Wir prüfen Umfang und Inhalt und erstellen ein individuelles Angebot.

03

Auftrag bestätigen

Nach Ihrer Bestätigung beginnen wir mit der beglaubigten Übersetzung.

04

Übersetzung erhalten

Sie erhalten die fertige Übersetzung bequem per E-Mail und Post.

Häufige Fragen zur Ledigkeitsbescheinigung

Ist eine Ledigkeitsbescheinigung dasselbe wie ein Ehefähigkeitszeugnis?

Nein, auch wenn beide Begriffe oft verwechselt werden. Eine Ledigkeitsbescheinigung bestätigt lediglich den ledigen Personenstand. Ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1 BGB muss dagegen ausdrücklich bestätigen, dass nach dem Recht des Heimatstaats kein Ehehindernis besteht, und stammt von der inneren Behörde des Heimatstaats.

Genügt ein von der Botschaft oder dem Konsulat ausgestelltes Zeugnis?

Nicht ohne Weiteres. Nach der Rechtsprechung ist ein konsularisch ausgestelltes Zeugnis keine Bescheinigung einer inneren Behörde des Heimatstaats im Sinne des § 1309 Abs. 1 BGB und wird von deutschen Standesämtern daher regelmäßig nicht anerkannt.

Wie lange ist ein Ehefähigkeitszeugnis gültig?

Ein Ehefähigkeitszeugnis verliert seine Kraft, wenn die Ehe nicht innerhalb von sechs Monaten seit der Ausstellung geschlossen wird, sofern im Zeugnis keine kürzere Geltungsdauer angegeben ist.

Was passiert, wenn mein Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt?

In diesem Fall kann der Präsident des zuständigen Oberlandesgerichts nach § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung befreien. Liegen die Voraussetzungen vor, besteht auf diese Befreiung ein Rechtsanspruch, unter anderem gestützt auf den besonderen Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz.

Werden auch Unterlagen für das Befreiungsverfahren übersetzt?

Ja. Für den Antrag auf Befreiung werden häufig weitere Personenstandsurkunden benötigt, die ebenfalls beglaubigt übersetzt werden können.

Müssen die Originaldokumente zusätzlich legalisiert werden?

Häufig ja. Für das Ehefähigkeits- und Befreiungsverfahren werden Originaldokumente in der Regel mit einer Apostille oder Legalisation der zuständigen Stelle verlangt, zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung.

Für welches Verfahren wird die Übersetzung benötigt?

In der Regel für die Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt sowie gegebenenfalls für ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht.

Welche Dateiformate kann ich übermitteln?

Sie können Ihre Unterlagen beispielsweise als PDF, JPG, PNG, DOC oder DOCX übermitteln.

Ledigkeitsbescheinigung übersetzen lassen

Senden Sie uns Ihre Unterlagen und erhalten Sie ein individuelles Angebot für die beglaubigte Übersetzung.

Jetzt Angebot anfragen

🔒 Ihre Daten sind bei uns sicher.

Ermächtigte Übersetzer

Öffentlich bestellt & vereidigt

Professionelle Qualität

Für offizielle Verfahren

Faire Preise

Transparent & nachvollziehbar

Persönlicher Service

Schnell & direkt erreichbar

Passende Übersetzungen

Weitere passende Leistungen und Übersetzungen finden Sie hier.