BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG
PersonalausweisÜbersetzung
Beglaubigte Übersetzung ausländischer Personalausweise ins Deutsche – für Behörden, Ausländerbehörden, Gerichte und weitere offizielle Verfahren in Deutschland.
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Für Behörden, Gerichte und offizielle Stellen.
Jedes Format & Land
Von einfachen Karten bis zu biometrischen Ausweisen mit Chip.
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Warum Personalausweise so unterschiedlich aussehen
Anders als Reisepässe, die weltweit weitgehend dem ICAO-Standard 9303 folgen, gibt es für nationale Personalausweise außerhalb der Europäischen Union keinen vergleichbaren internationalen Standard. Format, Aufbau, enthaltene Angaben und amtliche Bezeichnungen unterscheiden sich deshalb von Land zu Land teils erheblich – von einfachen laminierten Karten bis zu Ausweisen mit elektronischem Chip.
Innerhalb der EU und des EWR gilt dagegen seit dem 2. August 2021 die Verordnung (EU) 2019/1157: Sie schreibt ein einheitliches Kartenformat, eine maschinenlesbare Zone sowie gemeinsame Sicherheitsmerkmale vor. Für Personalausweise aus Drittstaaten besteht eine solche Vereinheitlichung nicht, weshalb bei der Übersetzung genau geprüft wird, welche Angaben im jeweiligen Dokument tatsächlich enthalten sind und welche Bedeutung sie haben.
Enthält der Ausweis eine Adresse, wird diese so übersetzt, wie sie im Original vermerkt ist – unabhängig davon, ob sich der aktuelle Wohnsitz inzwischen geändert hat. So bleibt die Übersetzung ein originalgetreues Abbild des vorgelegten Dokuments.
Wann kann eine Personalausweis Übersetzung erforderlich sein?
Unsere Leistung
Beglaubigte ÜbersetzungPersonalausweis
Ihr Personalausweis wird fachgerecht ins Deutsche übertragen und in beglaubigter Form für die Vorlage bei deutschen Behörden, Ämtern und Institutionen aufbereitet.
EU-Standard und nationale Ausweise im Vergleich
EU-Personalausweise sind vereinheitlicht
Seit dem 2. August 2021 gilt für Personalausweise der EU- und EWR-Staaten die Verordnung (EU) 2019/1157 mit einheitlichem Kartenformat, maschinenlesbarer Zone und Sicherheitsmerkmalen.
Ausweise aus Drittstaaten sind sehr unterschiedlich
Für nationale Ausweisdokumente außerhalb der EU gibt es keinen vergleichbaren einheitlichen Standard. Format, Inhalt und Bezeichnungen unterscheiden sich von Land zu Land teils erheblich.
Angaben werden wie im Original wiedergegeben
Eine im Original enthaltene Adresse wird so übersetzt, wie sie dort vermerkt ist – nicht an eine aktuelle deutsche Meldeadresse angepasst.
So läuft die Personalausweis Übersetzung ab
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Häufige Fragen
Fragen zur Übersetzung des Personalausweises
Warum unterscheiden sich ausländische Personalausweise so stark voneinander?
Anders als bei Reisepässen, die weltweit weitgehend dem ICAO-Standard 9303 folgen, gibt es für nationale Personalausweise außerhalb der EU keinen vergleichbaren internationalen Standard. Format, enthaltene Angaben und Bezeichnungen unterscheiden sich daher von Land zu Land teils erheblich.
Sind Personalausweise aus EU-Staaten einheitlich gestaltet?
Seit dem 2. August 2021 gilt für Personalausweise der EU- und EWR-Staaten die Verordnung (EU) 2019/1157, die ein einheitliches Kartenformat sowie gemeinsame Sicherheitsmerkmale und eine maschinenlesbare Zone vorschreibt.
Wird auch eine im Ausweis enthaltene Adresse übersetzt?
Ja. Eine im Original vermerkte Adresse wird so übersetzt, wie sie im Dokument steht. Eine Anpassung an eine aktuelle deutsche Meldeadresse erfolgt dabei nicht.
Wird auch ein Personalausweis mit Chip oder biometrischen Daten übersetzt?
Ja. Wir übersetzen die auf der Karte sichtbaren, lesbaren Angaben. Im Chip gespeicherte Daten selbst sind kein Bestandteil der Übersetzung.
Was passiert, wenn mein Personalausweis nicht mehr gültig ist?
Auch ein abgelaufener Personalausweis kann übersetzt werden, etwa zum Nachweis früherer Angaben oder Identitätsdaten.
Wird auch ein Personalausweis mit arabischer, kyrillischer oder anderer Schrift übersetzt?
Ja. Angaben in nicht-lateinischer Schrift werden vollständig und sorgfältig ins Deutsche übertragen.
Übersetzen Sie auch Reisepässe oder Tazkira?
Ja. Neben Personalausweisen übersetzen wir auch Reisepässe, Tazkira und weitere Ausweisdokumente, die häufig für dieselben Verfahren benötigt werden.
Welche Dateiformate kann ich übermitteln?
Sie können Ihren Personalausweis beispielsweise als PDF, JPG, PNG oder Foto übermitteln. Bitte übermitteln Sie nach Möglichkeit Vorder- und Rückseite.
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